
Im Schadenfall prüfen Versicherungen nicht ausschließlich die Brandursache oder den Schadensumfang. Von zentraler Bedeutung ist ebenso, ob die gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Brandschutzpflichten eingehalten wurden. Hierzu zählen insbesondere die regelmäßige Prüfung, Wartung und vollständige Dokumentation brandschutztechnischer Einrichtungen sowie brandschutzrelevanter Bauteile.
Rechtsgrundlage bildet unter anderem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Nach § 28 VVG kann der Versicherer bei Verletzung vertraglicher Obliegenheiten ganz oder teilweise leistungsfrei sein, wenn vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten oder deren Durchführung nicht nachgewiesen werden kann. Fehlende oder mangelhafte Brandschutzdokumentation stellt in diesem Zusammenhang regelmäßig eine Obliegenheitsverletzung dar.
Darüber hinaus können unterlassene Prüfungen, nicht betriebsbereite Brandschutzeinrichtungen oder bauliche Veränderungen ohne Anpassung des Brandschutzes eine Gefahrerhöhung im Sinne der §§ 23 bis 26 VVG darstellen. Auch dies kann zur Kürzung oder vollständigen Verweigerung von Versicherungsleistungen führen.
Öffentlich-rechtlich sind Eigentümer und Betreiber verpflichtet, bauliche Anlagen dauerhaft betriebssicher zu halten. Nach Art. 3 und Art. 54 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) müssen bauliche Anlagen so instand gehalten werden, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer vorgebeugt wird.
Diese Verpflichtung umfasst ausdrücklich:
Für die praktische Umsetzung gelten die anerkannten Regeln der Technik.
Insbesondere relevant sind folgende Standards:
Technische Anlagen:
Brandschutztüren und Abschlüsse:
Brandschutztüren sind sicherheitsrelevante Bauteile.
Sie dürfen ausschließlich im zugelassenen Zustand betrieben werden.
Folgende Mängel können schwerwiegende Konsequenzen haben:
Diese führen unter Umständen zum Verlust der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit und können im Schadenfall versicherungsrechtliche Nachteile nach sich ziehen.
In der Praxis fordern Versicherer bei Brandschäden regelmäßig:
Können diese Unterlagen nicht oder nur unvollständig vorgelegt werden, drohen:
Was im Brandschutz nicht dokumentiert ist, gilt im Zweifel als nicht durchgeführt.
Eine lückenlose, nachvollziehbare und normgerechte Brandschutzdokumentation ist daher nicht nur eine technische Pflicht, sondern ein zentraler Bestandteil des rechtlichen, organisatorischen und versicherungsrelevanten Risikomanagements.
GF Servicetec steht für fachgerechte Brandschutzprüfungen, Betriebssicherheit und eine nachvollziehbare, normgerechte Dokumentation.
Ziel ist es, brandschutztechnische Anforderungen zuverlässig umzusetzen und Risiken für Personen, Sachwerte und den Versicherungsschutz zu minimieren.
Für fachliche Rückfragen oder weiterführende Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.